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Was macht Enquete-Kommissionen erfolgreich?

Obwohl öffentlich zugänglich, sind Enquete-Kommissionen in Österreich kaum bekannt. Als Instrument der parlamentarischen Politikberatung holen sich Abgeordnete vor einem Gesetzgebungsverfahren Expertise von Sachverständigen oder Betroffenen. Wie erfolgreich das funktionieren kann, zeigt ein Beispiel aus Deutschland.

In diesem Jahr sind im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung zwei Enquete-Kommissionen vorgesehen zu „Direkter Demokratie“ und „Sterben in Würde“. Im Gegensatz zu Enqueten (von frz. enquête, „Untersuchung“), die meist nur an einem einzigen Tag abgehalten werden, ermöglichen Enquete-Kommissionen komplexe und langfristige Fragestellungen über einen längeren Zeitraum zu behandeln. Dabei werden meist zahlreiche Expertisen zu unterschiedlichen juristischen, ökonomischen, sozialen oder ethischen Aspekte angehört, abgewogen und in einem abschließenden Bericht an den Nationalrat zur weiteren Gesetzgebung zurückgespielt.

Jenseits der Tagespolitik

Spannend daran, dass durch die längerfristige intensive thematische Auseinandersetzung in der parteiübergreifenden Kommission tagespolitische Scharmützel in den Hintergrund treten – und das „trotz“ der laut Geschäftsordnung des Nationalrates vorgesehenen Zugänglichkeit für JournalistInnen. Bisher wurden im Nationalrat Enquete-Kommissionen zu Themen wie Strafrecht, Architekturpolitik und Baukultur oder dem Bundestierschutzgesetz eingesetzt. In Deutschland kamen die Themenkomplexe Verfassungsreform, Gentechnologie, Demographischer Wandel oder Globalisierung der Weltwirtschaft auf die Agenda dieser Arbeitsgruppen. Eine sticht aus den letzten Jahren – gerade in Hinblick auf den Plan der österreichischen Bundesregierung die Bürger:innen stärken in den demokratischen Willensbildungsprozess einbeziehen zu wollen – besonders hervor, die deutsche Internet-Enquete.

Die deutsche Internet-Enquete macht´s vor

In Deutschland wurde im Bundestag schon seit 2010 der Frage nachgegangen, wie die Herausforderungen der Digitalen Gesellschaft am besten gemeistert werden können. Von Mai 2010 bis April 2013 tagte die Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft – öffentlich zugänglich bzw. per Live-Stream nachzuverfolgen zu den Unterthemen wie „Bildung und Forschung“, „Demokratie und Staat“ oder „Datenschutz und Persönlichkeitsrecht“.

Die Einbeziehung der Bürger:innen war dabei von Anfang an essenziell: Die Kommission, bestehend aus 17 Abgeordneten und 17 Sachverständigen, wurde in ihrer Arbeit von einer Online-Bürger:innen-Beteiligungsplattform unterstützt. Auf der Plattform Enquete Beteiligung konnten die Bundesbürger:innen ihre Vorschläge zu den verschiedenen Themengebieten einbringen und diskutieren und so die Arbeitspapiere der Projektgruppen und die Handlungsempfehlungen der Kommission an das Parlament mitgestalten.

So wurden beispielsweise im Bereich Forschung und Bildung Vorschläge erarbeitet, wie das wissenschaftliche Publizieren unter dem Schlagwort „Open Access“ reformiert und so für jedermann kostenlos und frei zugänglich online verfügbar gemacht werden kann.

Bürger:innen bereichern die Bundespolitik

Der Versuch eines crossmedialen Dialogs zwischen den Kommissions-Mitgliedern und den Bürger:innen Online war erfolgreich. Die Zahlen sprechen für sich: 12.579 Online-Registrierungen mit 494 Vorschlägen, 2.356 Kommentaren und 14.602 Stimmen. Die Enquete Kommission konnte aus dieser E-Partizipation sowohl Inhalte in die Arbeitsprogramme der Projektgruppen, als auch in die finalen 100 Handlungsempfehlungen übernehmen, die sich ebenso im Schlussbericht an den Bundestag wiederfinden.
Die dreijährige Arbeit der Internet-Enquete hat dazu beigetragen, dass im Deutschen Bundestag nun erstmals ein ständiger Internet-Ausschuss im Regierungsprogramm der großen Koalition vorgesehen ist. Nach koalitionsinterner Uneinigkeit über die Kompetenzen, wurde die Einsetzung zwar auf Februar 2014 vertagt, aber der Prozess ist angestoßen.

Strukturierte Expertise in das österreichische Parlament

Die Chance der Abgeordneten, in einer Enquete-Kommission bedeutende Entwicklungen für Österreich zu erkennen und darauf zu reagieren, lebt auch für Österreich. An Partizipationsmethoden, die Expert:innen, die organisiserte Zivilgesellschaft und durch Zufallsauswahl auch „einfache“ Bürger:innen einbindet, mangelt es jedenfalls nicht. Ob Zukunftskonferenz, Bürger:innenräte oder 21st Centry Town Meeting die Einbindung von Betroffenen macht sie zu Beteiligten und ermöglicht die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Abgeordenten, ExpertInnen und BürgerInnen wie es gerade der Verfassungskonvent in Irland vorzeigt.

Bleibt zu hoffen, dass auch entsprechend Zeit in die inhaltliche und parteiübergreifende Auseinandersetzung investiert wird und die Parlamentarier:innen im Anschluss auch ihre „Parteilinien“ weiter entwickeln können. Nicht ohne Grund hat die Präsidentin des österreichischen Nationalrats, Barbara Prammer, das Potential des Instruments zur parlamentarischen Politikberatung mehrmals zu der Aussage verleitet, „parlamentarische Enqueten verwenden wir viel zu wenig oft.“